Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten. Bei weiteren Fragen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf!
Der Sonderpreis wird von der Jury an eines der eingereichten Projekte vergeben, bei denen digitale Technologien eine Schlüsselrolle spielen. Dies könnten zum Beispiel Energie-Management-Systeme, Smart-Building-/Smart-Home-Lösungen, Vernetzungs- oder Cloud-Lösungen von Speichern oder Erzeugungsanlagen, digitalisierte Prozesse, smarte Mobilität oder auch App-Anwendungen sein.
Am LEW Innovationspreis können Unternehmen aus Industrie und Handwerk, andere Gewerbetreibende und Kommunen aus der Region teilnehmen.
Die Region Bayerisch-Schwaben mit dem Allgäu sowie angrenzende Gebiete in Oberbayern und Baden-Württemberg. Wir haben keine genauen geografischen Grenzen definiert, ab denen wir keine Bewerbungen mehr annehmen würden.
Im Vordergrund steht für uns die Qualität der Bewerbung.
Wenn Sie sich als Kommune bewerben, ist es wichtig, dass das Projekt federführend von Ihnen durchgeführt wurde und Sie das Projekt auch als Kommune einreichen.
Leider nicht. Privatpersonen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
Ja, Sie können auch Projekte einreichen, die noch nicht abgeschlossen sind. Allerdings sollten diese bereits weit fortgeschritten sein und kurz vor dem Abschluss stehen.
Nein. Es geht um Projekte und Maßnahmen, die bei den Bewerbern selbst umgesetzt worden sind.
Ja. Sie können auch Projekte einreichen, die bereits einen Preis gewonnen haben. Bitte vermerken Sie dies in Ihren Bewerbungsunterlagen.
Ja. Insofern die Teilnahmebedingungen erfüllt sind.
Damit wir Ihr Projekt mit in die Bewertung nehmen können, sollte dieses vor nicht mehr als 2 Jahren umgesetzt worden sein.
Ja, Sie können auch mehrere Projekte einreichen. Allerdings sind für jedes Projekt eigene Bewerbungsunterlagen abzugeben und ein eigener Bewerbungsbogen auszufüllen.
Die Unterlagen können Sie per E-Mail unter innovationspreis@lew.de oder postalisch an
Lechwerke AG
Stichwort: LEW Innovationspreis
86136 Augsburg
einreichen.
Ja, alle Bewerber erhalten per E-Mail eine Eingangsbestätigung.
Die Bewerbungsfrist für den LEW Innovationspreis läuft bis 21. August 2017.
Falls in Ihren Bewerbungsunterlagen wichtige Bestandteile für eine Bewerbung fehlen, können diese nachgereicht werden, jedoch nur bis zum Ende der Bewerbungsfrist.
Nein, die Bewerbungsunterlagen können wir Ihnen leider nicht zurückschicken. Bitte reichen Sie daher nur Kopien ein oder Unterlagen, die Sie nicht mehr benötigen.
Eine unabhängige Jury wählt aus allen Bewerbungen drei Projekte aus, die mit folgenden Preisgeldern ausgezeichnet werden:
1. Preis 15.000 €
2. Preis 10.000 €
3. Preis 5.000 €
Sonderpreis #smarteRegion 15.000€
Folgende Punkte sind in unterschiedlichen Gewichtungen die Hauptkriterien der Bewertung durch die Jury:
- Innovationsgrad
- Beitrag für Klimaschutz oder Energieeffizienz
- Wirtschaftlichkeit
- Übertragbarkeit auf andere Unternehmen bzw. Kommunen (Vorbildfunktion, Modellcharakter)
Wir bitten um Verständnis, dass wir hinsichtlich der Jury-Bewertung keine Auskünfte geben können.
Die Gewinner werden im Herbst darüber informiert, ob sie von der Jury für eine Auszeichnung ausgewählt wurden.
Die Preisverleihung wird im Rahmen einer öffentlichkeitswirksamen Veranstaltung stattfinden.